Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer haben Anspruch auf eine Jahresendprämie

31/10/2024

Auch Sie haben wie Ihre Kolleginnen und Kollegen mit unbefristeten Verträgen Anspruch auf eine Jahresendprämie. Um diese zu erhalten, müssen Sie jedoch bestimmte Bedingungen erfüllen.
 

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Prämienberechtigte Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer (beschäftigt bei "Interim"-firmen) erhalten im Dezember ein Formular des Sozialfonds für Leiharbeitnehmer. Für eine schnelle Auszahlung Ihrer Jahresendprämie geben Sie Ihr Formular beim nächstgelegenen ABVV-Büro ab oder übergeben Sie es Ihrer Gewerkschaftsvertreterin oder Ihrem Gewerkschaftsvertreter! Und als ABVV-Mitglied haben Sie auch Anrecht auf eine Gewerkschaftsprämie!

1. Wann erhalten Sie eine Jahresendprämie?

Die Jahresendprämie, „das dreizehnte Monatsgehalt“, wird Ihnen ab Dezember ausgezahlt, wenn Sie zwischen dem 1. Juli des Vorjahres und dem 30. Juni des laufenden Jahres (= Referenzperiode) mindestens 65 Tage oder 494 Stunden (oder 78 Tage bei einer 6-Tage-Woche) gearbeitet haben.

Achtung: Wenn Sie nur 60 Tage oder 456 Stunden als Leiharbeitnehmerin oder Leiharbeitnehmer geleistet haben, aber als Festangestellte oder als Festangestellter bei dem Entleiher eingestellt wurden, bei dem Sie unmittelbar zuvor als Leiharbeitnehmerin oder Leiharbeitnehmer beschäftigt waren, haben Sie ebenfalls Anspruch auf eine Jahresendprämie - Dies müssen Sie jedoch gegenüber dem Sozialfonds nachweisen.

2. Welche Tage zählen für die Jahresendprämie?

Die Gesamtheit der Arbeitstage sowie eine Reihe von Fehltagen, nämlich:

  • Krankheitstage, für die ein garantierter Lohn oder ein garantiertes Gehalt gezahlt wird;
  • Fehltage nach einem Arbeitsunfall;
  • Tage vorübergehender Arbeitslosigkeit
    • Achtung: Vorübergehende Arbeitslosigkeit aufgrund höherer Gewalt ist nicht anwendbar. Und maximal fünf Tage wirtschaftlicher Arbeitslosigkeit werden automatisch angerechnet.
  • bezahlte Feiertage.

Achtung: Leistungen als studentische Leiharbeitskraft ("jobstudent") werden nicht berücksichtigt. 

3. Wie hoch ist die Jahresendprämie?

Die Bruttojahresendprämie entspricht 8,33 % des Bruttolohns oder Bruttogehalts, das Sie als Leiharbeitnehmerin oder Leiharbeitnehmer in der Referenzperiode verdient haben. Von dieser Bruttoprämie müssen 13,07 % NSSO-Beitrag und 23,22 % Berufssteuervorabzug abgezogen werden. Die Nettoprämie entspricht etwa 63 % der Bruttoprämie. Wie genau die Prämie berechnet wird, steht auf dem Prämiendokument, das Ihnen ausgehändigt wird.

4. Wie erhalten Sie Ihre Jahresendprämie?

Wenn Sie die Kriterien erfüllen, erhalten Sie ab Dezember automatisch ein Formular des Sozialfonds für Leiharbeitnehmer. Gehen Sie mit diesem unterschriebenen Dokument in ein Büro des ABVV oder zu Ihrer Gewerkschaftsvertreterin oder Ihrem Gewerkschaftsvertreter. So erhalten Sie eine schnelle Auszahlung. Personen, die ihr Formular an den Fonds zurückschicken, können erst ab Januar eine Auszahlung erhalten.

5. Wann haben Sie Anspruch auf eine Gewerkschaftsprämie?

Wenn Sie der Gewerkschaft angehören UND Anspruch auf Ihre Jahresendprämie haben, haben Sie auch Anspruch auf eine Gewerkschaftsprämie von 120 Euro. Ihre Gewerkschaftsprämie wird zusammen mit Ihrer Jahresendprämie ausgezahlt. Um Anspruch darauf zu haben, müssen Sie allerdings Ihr Fondsformular an den ABVV schicken.

Sie möchten weitere Informationen? Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können sich auf den ABVV verlassen. Unsere regionalen Sektionen und Vertreterinnen und Vertreter sind für Sie da. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer müssen als vollwertige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer behandelt werden. Dazu müssen Sie jedoch Ihre Rechte kennen.


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